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   BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92   

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BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92 (https://dejure.org/1993,27201)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1993 - 10 AZR 556/92 (https://dejure.org/1993,27201)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 10 AZR 556/92 (https://dejure.org/1993,27201)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 203/91

    Pflicht zur Beitragszahlung für die gewerblichen Arbeitnehmer eines Baubetriebs -

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    Der erkennende Senat hat bereits in einem weiteren Rechtsstreit der Parteien, in dem um Beiträge und Auskunft für die Zeit von Dezember 1983 bis Dezember 1989 gestritten wurde, entschieden, daß der ZVK die geltend gemachten Ansprüche zustehen, weil der Betrieb des Beklagten unter den Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes fällt (Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 - n.v.); es würden bauliche Leistungen erbracht, die der Erstellung von Bauwerken dienten.

    Für den Betrieb des Beklagten folgt die Anwendung des VTV - wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 27. Januar 1993 (10 AZR 203/91 - n.v.) im einzelnen begründet hat - jedoch nicht aus einer der Ziffern des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV, insbesondere nicht aus den Ziffern 1, 8, 14 oder 21, da Tätigkeiten, die einem dieser Merkmale zugeordnet werden können, nicht vorliegen.

    Wie bereits im Urteil des Senats vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 - n.v. ausgeführt, sprechen auch die nach dem hier streitigen Zeitraum vorgenommene Tarifänderungen für die Einbeziehung der Verfugungsarbeiten in den Geltungsbereich des VTV.

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, die überwiegend eine in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannte Tätigkeit ausführen, unter den betrieblichen Geltungsbereich, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen ( BAGE 45, 41 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ein Betrieb des Baugewerbes liegt dabei dann vor ( BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), wenn er nach Herkommen und Üblichkeit im Hinblick auf die von ihm überwiegend ausgeführten Arbeiten als solcher angesehen wird.

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    Daraus folgt, daß alle nicht ausdrücklich in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV ausgenommenen Betriebe des Ausbaugewerbes, z.B. auch Betriebe der Gas-, Wasser- oder Elektroinstallation grundsätzlich als Betriebe des Baugewerbes im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV anzusehen sind ( BAG Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    In einem Urteil vom 13. März 1991 (4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts daher die Anschlußverfugungen dem Glaserhandwerk in einem Fall zugeordnet, in dem ein Betrieb, der stets nur als Subunternehmer von Glaserbetrieben tätig wurde, Anschlußverfugungen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit Glasversiegelungsarbeiten vornahm.
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    Bauliche Leistungen erfordern danach, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden, und der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind ( BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    Bauliche Leistungen erfordern danach, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden, und der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind ( BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    Bauliche Leistungen erfordern danach, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden, und der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind ( BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 344/86

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem Verfahrens-TV - Betrieb des Säurebaus -

    Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
    Mit der Verfugung der Sanitärobjekte, der Glasversiegelung und Anschlußverfugung der Fenster/Türen sowie den Dehnungsversiegelungen im Mauerwerk erbringt er aber "bauliche Leistungen" im Sinne der tariflichen Vorschriften und wirkt dadurch bei der Erstellung des Bauwerks "Haus" mit ( BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - n.v.).
  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 656/94

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Auskunftsanspruch der Einzugsstelle

    (Abgrenzung zu BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG v. 28.07.1993 - 10 AZR 556/92 u. v. 13.10.1993 - 10 AZR 42/91).

    Verfugungsarbeiten zur Schließung von Zwischenräumen zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen sowie zwischen Fensterscheibe und Fensterrahmen (-flügel) sind nämlich jedenfalls bauliche Leistungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV (vgl. BAG vom 18.05.1994 - 10 AZR 646/93; vom 13.10.1993 - 10 AZR 42/91; vom 28.07.1993 - 10 AZR 556/92; vom 27.01.1993 - 10 AZR 203/91; vom 22.04.1987 - 4 AZR 344/86).

    Nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 16 VTV in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 16.05.1992, gültig ab 01.07.1992, gehören zu den bauvom 28.07.1993 - 10 AZR 556/92; vom 27.01.1993 - 10 AZR 203/91; vom 22.04.1987 - 4 AZR 344/86).

    Ohne durchschlagende Bedeutung ist es demgegenüber, daß die Beklagte 1992 und 1993 als Subunternehmerin für Fensterfirmen tätig geworden ist (a.A. offenbar BAG vom 28.07.1993 - 10 AZR 556/92; vom 13.10.1993 - 10 AZR 42/91; BAG AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Mit der Zuordnung derartiger Tätigkeiten zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV hat sich der Senat - ausgehend vom Urteil des Vierten Senats vom 13. März 1991 (- 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) - in zahlreichen Urteilen befaßt (Urteil vom 27. Januar 1993 - 10 AZR 203/91 -, n.v., vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 40/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, vom 28. Juli 1993 - 10 AZR 556/92 -, n.v. und vom 12. Oktober 1994 - 10 AZR 4/94 -, n.v.).
  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 15 Sa 1329/92

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Tarifvertrages über das

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  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Mit der Verfugung von Türen bei deren Einbau und den Verfugungen im Zusammenhang mit Fliesenlegearbeiten erbringt die Beklagte "baulichen Leistungen" im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 1993 - 10 AZR 556/92 -, n. v.).
  • BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 42/91
    Soweit der Senat in dem Urteil vom 28. Juli 1993 (10 AZR 556/92 -) die Ausnahme eines Betriebes vom Geltungsbereich des VTV als Glaserbetrieb verneint hat, in dem Glasversiegelungsarbeiten zu 10 bis 15 %, Anschlußverfugungen zu 40 %, Sanitärversiegelungen zu 40 % und Dehnungsversiegelungen im Mauerwerk zu 5 bis 10 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit anfielen, führt das nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 554/91

    Schornsteinbauarbeiten als Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich der

    Die Tatsache, daß der VTV in der Fassung vom 6. März 1992 nunmehr die vorerwähnten Betriebe von seinem betrieblichen Geltungsbereich ausdrücklich ausnimmt, sofern sie keine Arbeiten der in § 1 Abs. 2 Abschn. IV oder V VTV aufgeführten Art ausführen (§ 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12 VTV), spricht dafür, daß die Tarifvertragsparteien diese Betriebe grundsätzlich als solche des Baugewerbes im Sinne des § 1 Abs. 2 VTV ansehen; ansonsten wäre ihre ausdrückliche Herausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV überflüssig (BAG Urteil vom 28. Juli 1993 - 10 AZR 556/92 -, n. v.).
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